Steuern und Investments – klingt erstmal nach trockener Materie, oder? Falsch gedacht! In dieser Folge von „Investier oder Verlier“ wird das Thema Steuern so locker und verständlich aufgedröselt, dass selbst Steuer-Muffel plötzlich Bock auf die nächste Steuererklärung bekommen. Denn: Wer nicht investiert, verliert – und wer Steuern versteht, gewinnt doppelt! Hier erfährst du, wie du mit ein paar einfachen Tricks bares Geld sparst, Steuerfallen vermeidest und warum der Freistellungsauftrag dein bester Freund ist.
Schnellüberblick – das 2-Minuten-Steuer-Briefing
2025 gilt: Auf Kapitalerträge wie Aktien und ETFs fällt die Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) von 25 % an – plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
Sparerpauschbetrag 2025: Bis 1.000 € (2.000 € für Ehepaare) bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn du einen Freistellungsauftrag erteilst.
ETF Steuern 2025: Bei thesaurierenden ETFs greift die Vorabpauschale, bei Aktien-ETFs gibt’s die Teilfreistellung.
Krypto Steuern 2025: Gewinne nach 1 Jahr Haltefrist sind steuerfrei, Staking & Lending sind steuerpflichtig.
Steuern auf Aktien 2025 – Grundlagen
Viele kennen das: Das Depot läuft, die ersten Gewinne flattern rein – und dann kommt der Brief vom Finanzamt. „Ich habe doch gar nichts verkauft! Wieso will das Finanzamt jetzt Geld von mir?“ Willkommen im Club! In Deutschland gibt’s auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die sogenannte Abgeltungssteuer. Und die kommt schneller, als du „Kaffee am Morgen“ sagen kannst.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer beträgt 25 % auf Gewinne aus Aktien, ETFs, Zinsen und Dividenden. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8–9 %).
Key Takeaway:
Die Bank führt die Kapitalertragsteuer meist automatisch ab – ohne Freistellungsauftrag zahlst du aber oft zu viel.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag – Dein Steuerjoker
Jede:r Anleger:in hat einen steuerfreien Betrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Ehepaare). Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Damit das klappt, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Sonst zieht die Bank direkt Steuern ab – auch wenn du noch gar nicht über dem Freibetrag bist.
Checkliste: Sparerpauschbetrag optimal nutzen
- Freistellungsauftrag bei allen Banken einrichten, bei denen du Depots hast
- Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten!
- Jedes Jahr prüfen, ob du den Freibetrag ausgeschöpft hast
ETF Steuern 2025 in Deutschland
Ausschüttende vs. thesaurierende ETFs
Ausschüttende ETFs: Zahlen Dividenden direkt aus – diese werden sofort versteuert.
Thesaurierende ETFs: Reinvestieren die Erträge automatisch. Hier greift die Vorabpauschale.
ETF-Typ | Steuerliche Besonderheit |
Ausschüttend | Dividenden werden sofort besteuert |
Thesaurierend | Vorabpauschale wird fällig |
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein zu versteuernder fiktiver Gewinn, der vorwiegend bei thesaurierenden ETFs jährlich eingezogen werden muss – auch ohne Ausschüttung.
Besonderheit: Teilfreistellung bei ETFs
- Aktien-ETFs: 30 % der Erträge steuerfrei
- Mischfonds: 15 % steuerfrei
Key Takeaway:
Bei ETFs unbedingt auf die Vorabpauschale und Teilfreistellung achten, um Steuerfallen zu vermeiden.
Dividenden & Quellensteuer
Dividenden aus deutschen Aktien/ETFs werden direkt mit der Abgeltungssteuer belegt.
Bei ausländischen Dividenden (z. B. USA) kommt oft noch eine Quellensteuer dazu (USA: 15 %). Ein Teil davon kann auf die deutsche Steuer angerechnet werden – aber nur, wenn du’s richtig machst!
Tipp:
Du musst dir die Quellensteuer über deinen Steuerbescheid zurückholen! Das erfolgt nicht automatisch.
Verlustverrechnung 2025 – Schritt-für-Schritt-Guide
Wie funktioniert die Verlustverrechnung bei ETFs 2025?
Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Verluste aus Fonds/ETFs/Anleihen mit Gewinnen aus diesen Produkten.
Story:
„Ich hab mal 200 Euro verschenkt, weil ich die Verlustbescheinigung vergessen hab!“
Checkliste: Verlustverrechnung optimal nutzen
- Verluste dokumentieren und jährlich prüfen
- Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen
- In der Steuererklärung angeben
- Verluste aus Vorjahren übertragen lassen
Key Takeaway:
Verlustbescheinigung nicht vergessen – sonst verschenkst du bares Geld!
Krypto-Steuern 2025: Das (noch) steuerfreie Paradies
- Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei.
- Verkaufst du vorher, gilt dein persönlicher Einkommensteuersatz.
- Erträge aus Staking oder Lending sind steuerpflichtig.
Wichtig:
Für Krypto-Transaktionen empfiehlt sich ein genaues Tracking, um Haltefristen und Gewinne sauber nachweisen zu können.
Was ist Staking & Landing?
Staking ist das Bereitstellen von Kryptowährungen zur Unterstützung eines Blockchain-Netzwerks, wofür man Belohnungen erhält. Lending ist das Verleihen von Kryptowährungen gegen Zinsen. Beide Ertragsarten sind in Deutschland steuerpflichtig.
Typische Fehler & Tipps
Fehler | So vermeidest du ihn |
Kein Freistellungsauftrag gestellt | Direkt bei Depot-Eröffnung einrichten |
Verlustbescheinigung vergessen | Jedes Jahr prüfen und ggf. beantragen |
Steuerliche Besonderheiten von ETFs übersehen | Vorabpauschale & Teilfreistellung beachten |
Steuerbescheinigung nicht geprüft | Einmal im Jahr checken, ggf. Steuererklärung machen |
Zusammenfassung & Takeaways
Steuern beim Investieren sind kein Hexenwerk – wenn du die Spielregeln kennst!
Nutze den Sparerpauschbetrag, richte einen Freistellungsauftrag ein, prüfe deine Steuerbescheinigung und vergiss die Verlustbescheinigung nicht. Bei ETFs unbedingt auf die Vorabpauschale und Teilfreistellung achten. Und bei Krypto gilt: Halten lohnt sich (noch)!
Mit ein bisschen Vorbereitung sparst du bares Geld und kannst entspannt investieren.
„Fehler sind menschlich – und mit ein bisschen Wissen kann man sie vermeiden!“
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Häufige Fragen
Hier erklären wir häufige Fragen zur Folge
2025 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € für Ehepaare.
Die Bank zieht direkt Steuern ab – auch wenn du noch unter dem Freibetrag bist. Du kannst dir das Geld aber über die Steuererklärung zurückholen.
Ein fiktiver Gewinn, der bei thesaurierenden ETFs jährlich versteuert werden muss – auch ohne Ausschüttung.
Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Für andere Wertpapiere gilt das Gleiche.
Ja, wenn du die Coins mindestens ein Jahr hältst. Bei kürzerer Haltedauer gilt dein persönlicher Steuersatz.
Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 %.
Hast du weitere Fragen?
Schreib uns doch gerne eine E-Mail an info@investieroderverlier.de oder direkt auf Instagram! Wir beantworten deine Fragen gerne!